A2L-Kältemittel

Die neue F-Gase Verordnung 2024/573, die seit dem 11.03.2024 in Kraft getreten ist, beschränkt schrittweise (Phase Down) die am Markt verfügbaren Mengen fluorierter Kältemittel. Um das gesetzte Ziel, bis 2050 keine fluorierten Kältemittel mehr in Verkehr zu bringen, zu erreichen, muss die Branche auf Systemlösungen mit low GWP (A2L) bzw. natürlichen Kältemitteln zurückgreifen. Der Phase Down sieht Verbote bei der Verwendung von fluorierten Kältemitteln in Neuanlagen (siehe Abbildung 1: Verwendungsverbote bei Neuanlagen (ortsfeste Kälteanlagen)) und entsprechende Instandhaltungs- bzw. Wartungsverbote vor.

Die F-Gase Verordnung und ihre Wirkung

In diesem Artikel erklären wir dir, warum die Kältemittel der Kategorie A2L notwendig sind. Das schließt die Verwendungsverbote sowie das Instandsetzungs- und Wartungsverbot mit ein. Dazu erklären wir dir wodurch sich diese Kältemittel auszeichnen. Diese Kältemittel zeichnen sich durch ihre umweltfreundlichen Eigenschaften und besonderen Sicherheitsanforderungen aus. Gleichzeitig informieren wir dich über notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Risikoanalysen, die beim Umgang mit diesen Kältemitteln zu beachten sind.

Abbildung 1: Verwendungsverbote bei Neuanlagen (ortsfeste Kälteanlagen)

Das Instandhaltungs- und Wartungsverbot gilt ab dem 01.01.2023 für ortsfeste Kälteanlagen mit einem fluoriertem Treibhauspotential von ≥ 750. Ausgenommen hiervon sind Kaltwassersätze.

Was sind A2L-Kältemittel?


Das sind Fluide, die sich durch eine geringe Entflammbarkeit, Toxizität und ein geringes Treibhaus-potential auszeichnen. Sie beinhalten Hydrofluorolefine (HFO) und verfügen über ähnliche Eigenschaften wie herkömmliche Kältemittel. Die genannten Eigenschaften finden sich somit auch in stoffspezifischen Angaben z. B. des R454C wieder (siehe Abbildung 2: stoffspezifische Angaben R454C).

Abbildung 2: stoffspezifische Angaben R454C

Insbesondere zu beachten ist hier, dass brennbare Kältemittel unter die Gefahrenstoffverordnung fallen. Diese macht keinen Unterschied zwischen A2L- bzw. A3 Kältemitteln. Das bedeutet, der Hersteller einer Anlage muss eine Risikobeurteilung und der Betreiber der Anlage eine Gefährdungsbeurteilung inklusive einem Explosionsschutzdokument erstellen.

Vorteile von A2L-Kältemitteln

  • Umweltfreundlichkeit: A2L-Kältemittel haben ein geringeres Treibhauspotenzial (GWP) im Vergleich zu herkömmlichen Kältemitteln. Das bedeutet, sie tragen weniger zur globalen Erwärmung bei und sind somit umweltfreundlicher.

  • Energieeffizienz: Diese Kältemittel bieten oft eine höhere Energieeffizienz, was zu geringeren Betriebskosten führt.

  • Toxizität: A2L-Kältemittel sind im herkömmlichen Sinne nicht toxisch.

  • Zukunftssicherheit: Aufgrund ihrer umweltfreundlichen Eigenschaften entsprechen A2L-Kältemittel den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.

Wichtige Sicherheitsaspekte

  • Entflammbarkeit: A2L-Kältemittel sind als entflammbar eingestuft. Daher ist es wichtig, spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

  • Raumlüftung: Aufgrund ihrer Entflammbarkeit müssen Räume, in denen A2L-Kältemittel verwendet werden, gut belüftet sein. Dies stellt sicher, dass sich keine gefährlichen Konzentrationen bilden können.

  • Kältemittelfüllmengen: Die Kältemittelfüllmengen werden bezogen auf die Raumgröße nach ISO 5149 und EN 378 klar geregelt. Je nach Kältemittel können kleine Anlagen auch ohne diese Beschränkungen befüllt werden.

  • Schulung des Personals: Das Personal, das mit A2L-Kältemitteln arbeitet, muss entsprechend geschult sein. Es muss die speziellen Sicherheitsanforderungen und Notfallmaßnahmen kennen. Bei Planung der Anlage muss eine Risikoanalyse in diesem Fall um den Faktor „brennbares Kältemittel“ erweitert werden.

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